Re: RD 400 Motor eintragen lassen


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Abgeschickt von Stefan Rö am 10 August, 2011 um 23:07:33:

Antwort auf: RD 400 Motor eintragen lassen von Arnold am 10 August, 2011 um 21:59:49:

Hallo Arnold,

Du lässt Dir von Yamaha eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für Dein Vorhaben, Einbau eines Motors 1A3 in ein Fahrgestell 1A2, schicken und fährst damit zum TüV. Die überprüfen dann den Einbau (also Motor, Luftfiltereinsatz, Vergaser, Auspuff, Ritzel) und tragen alles ein. Das wars. Damit kannst Du dann zum SVA und den Brief ändern lassen.

Die Unbedenklichkeitserklärung habe ich hier, ich weiß aber nicht, ob eine Kopie geht. Die, die ich habe, ist nämlich von Yamaha beglaubigt.

Hat Yamaha mir problemlos, schnell und kostenlos geschickt!

Schönen Gruß
Stefan




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